Anbieter
Growit GmbH
Mausstraße 4c, 06502 Thale
(nachfolgend „Agentur" genannt)
§ 1
Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern ab. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von dem Leistungsangebot der Agentur ausgeschlossen.
- Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Growit GmbH gegenüber ihren Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2
Vertragsgegenstand
- Die Agentur erbringt Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Onlinemarketing, Social Media Management, Content-Produktion, Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Strategieberatung sowie verwandte Leistungen im Bereich Marketing und Kommunikation.
- Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung der Agentur.
- Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) hinzuzuziehen. Die Agentur haftet für das Verschulden von Subunternehmern wie für eigenes Verschulden.
§ 3
Angebote und Vertragsschluss
- Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 4
Leistungserbringung und Fristen
- Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen fachlichen Standards im Bereich Marketing und Kommunikation.
- Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen bei Drittanbietern (z. B. Social-Media-Plattformen, Hosting-Anbietern) oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen die Agentur zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
- Die Agentur schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Dies gilt insbesondere für Reichweiten, Followerzahlen, Platzierungen in Suchmaschinen oder die Generierung von Leads und Anfragen.
§ 5
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der berechtigt ist, im Rahmen des Vertragsverhältnisses Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.
- Freigaben für Inhalte, Designs und Kampagnen sind vom Auftraggeber innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Vorlage zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die vorgelegten Inhalte als freigegeben.
- Verzögerungen, die durch die verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht in diesem Fall nicht.
§ 6
Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei laufenden Verträgen ist die monatliche Vergütung jeweils zum Monatsanfang fällig, sofern im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist.
- Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Die Agentur ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als vierzehn (14) Tagen berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Kosten für Fremdleistungen (z. B. Werbebudgets, Stockfotos, Lizenzen, Druckkosten) werden gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
- Die Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7
Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten Inhalten für die vertraglich vereinbarten Zwecke und Kanäle ein.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Nutzung der erstellten Inhalte zu untersagen.
- Eine über den vertraglich vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und kann gesondert vergütet werden.
- Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
- Konzepte, Strategien, Präsentationen und sonstige Arbeitsergebnisse der Agentur, die nicht zur Umsetzung beauftragt werden, verbleiben im geistigen Eigentum der Agentur und dürfen vom Auftraggeber nicht ohne Zustimmung verwendet werden.
§ 8
Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Soweit die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 9
Gewährleistung und Haftung
- Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte jährliche Nettovergütung begrenzt.
- Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen an Algorithmen, Nutzungsbedingungen oder technischen Rahmenbedingungen von Drittplattformen (z. B. Meta, Google, TikTok) entstehen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur erstellten Inhalte vor der Veröffentlichung auf ihre sachliche und rechtliche Richtigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche und urheberrechtliche Bestimmungen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Inhalte, die vom Auftraggeber freigegeben wurden.
- Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren zwölf (12) Monate nach Abnahme der jeweiligen Leistung. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Agentur.
§ 10
Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder Insolvenz angemeldet wird.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform.
- Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Bereits gezahlte Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet, sofern die Kündigung nicht aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund erfolgt.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Agentur verpflichtet, dem Auftraggeber alle Zugänge und Passwörter, die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellt oder verwaltet wurden, zu übergeben.
§ 11
Abnahme und Freigabe
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Vorlage abzunehmen oder etwaige Mängel schriftlich zu rügen.
- Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
- Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Leistung berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 12
Höhere Gewalt
- Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik sowie Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Drittplattformen.
- Die betroffene Vertragspartei hat die jeweils andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Störung zu informieren.
§ 13
Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur. Die Vereinbarung des Gerichtsstands gilt ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen erreichst du uns jederzeit über die auf unserer Kontaktseite angegebenen Wege. Wir empfehlen, diese AGB vor Vertragsschluss sorgfältig zu lesen.
Stand: April 2026